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   OLG Celle, 25.04.2001 - 2 Vas 4/01   

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https://dejure.org/2001,6230
OLG Celle, 25.04.2001 - 2 Vas 4/01 (https://dejure.org/2001,6230)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.04.2001 - 2 Vas 4/01 (https://dejure.org/2001,6230)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. April 2001 - 2 Vas 4/01 (https://dejure.org/2001,6230)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Untersuchungshaft: Verfassungsmäßige Entlohnung von Untersuchungshäftlingen nach der Gesetzesänderung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Untersuchungshaft; Arbeitsentgelt; Eckvergütung; Bemessungsgrundlage; Verfassungsmäßigkeit; Neufassung ; Gleichheitssatz ; Handlungsfreiheit; Persönliche Freiheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersuchungshaft; Arbeitsentgelt; Eckvergütung; Bemessungsgrundlage; Verfassungsmäßigkeit; Neufassung ; Gleichheitssatz ; Handlungsfreiheit; Persönliche Freiheit

  • Judicialis

    StVollzG § 177; ; StVollzG § 177 a. F.; ; StVollzG § ... 43; ; StVollzG § 200; ; StVollzG § 176 Abs. 1 Satz 1 und 2; ; StVollzG § 177 Satz 2; ; StVollzG § 177 Satz 4; ; StVollzG § 176 Abs. 1 Satz 1; ; StVollzG § 43 Abs. 2; ; StVollzG § 50 Abs. 1; ; EGGVG § 23 ff.; ; EGGVG § 30 Abs. 1; ; EGGVG § 30 Abs. 3; ; SGB IV § 18; ; JGG § 93 Abs. 2; ; StPO § 119 Abs. 3; ; JVKostO § 12 Satz 2; ; JVKostO § 10; ; JVKostO § 10 Abs. 1 Satz 1; ; KostO § 2 Nr. 1; ; KostO § 130; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 3; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 2 Abs. 1 und 2; ; GG Art. 104

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2001 - 2 Vas 4/01
    Sie dient ausschließlich der vollständigen Aufklärung der Tat und der raschen Bestrafung des Täters (BVerfGE 19, 342, 347 ff; 20, 45, 49; 32, 87, 93), also der Verfahrens- und der Vollstreckungssicherung.

    Die Untersuchungshaft muss in Anordnung und Vollzug von dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beherrscht werden (vgl. BVerfGE 19, 342, 347 ff; 20, 45 ,49; 32, 87, 93; 42, 95, 100).

  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2001 - 2 Vas 4/01
    Mit der Neuregelung hat der Gesetzgeber entsprechend der Forderung des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 1. Juli 1998 (BVerfGE 98, 169 ff) die Entlohnung für Strafgefangene verbessert.

    bb) Der Gesetzgeber hat die Neuregelung getroffen, weil nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Juli 1998 die bisherige Entlohnung für Strafgefangene mit einer Eckvergütung von fünf vom Hundert der Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch verfassungswidrig war (BVerfGE 98, 169 ff).

  • BVerfG, 13.10.1971 - 2 BvR 233/71

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Haftbefehlen nach § 230 Abs. 2 StPO

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2001 - 2 Vas 4/01
    Sie dient ausschließlich der vollständigen Aufklärung der Tat und der raschen Bestrafung des Täters (BVerfGE 19, 342, 347 ff; 20, 45, 49; 32, 87, 93), also der Verfahrens- und der Vollstreckungssicherung.

    Die Untersuchungshaft muss in Anordnung und Vollzug von dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beherrscht werden (vgl. BVerfGE 19, 342, 347 ff; 20, 45 ,49; 32, 87, 93; 42, 95, 100).

  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2001 - 2 Vas 4/01
    Sie dient ausschließlich der vollständigen Aufklärung der Tat und der raschen Bestrafung des Täters (BVerfGE 19, 342, 347 ff; 20, 45, 49; 32, 87, 93), also der Verfahrens- und der Vollstreckungssicherung.

    Die Untersuchungshaft muss in Anordnung und Vollzug von dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beherrscht werden (vgl. BVerfGE 19, 342, 347 ff; 20, 45 ,49; 32, 87, 93; 42, 95, 100).

  • OLG Hamm, 10.11.1997 - 2 Ws 439/97
    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2001 - 2 Vas 4/01
    Im Rahmen des Möglichen hat er deshalb ein Recht auf Arbeit (Nr. 43 Abs. 1 UVollzO; OLG Hamm GA 1970, 287; StV 1998, 208; OLG Düsseldorf StV 1988, 68; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 119 Rdn. 38).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.1987 - 2 Ws 395/87
    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2001 - 2 Vas 4/01
    Im Rahmen des Möglichen hat er deshalb ein Recht auf Arbeit (Nr. 43 Abs. 1 UVollzO; OLG Hamm GA 1970, 287; StV 1998, 208; OLG Düsseldorf StV 1988, 68; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 119 Rdn. 38).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2001 - 2 Vas 4/01
    aa) Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet nach der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht in einem umfassenden Sinne allgemeine menschliche Handlungsfreiheit, soweit sie nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt (std. Rspr. seit BVerfGE 6, 32, 36 f.; vgl. auch Leibholz/Rinck/Hesselberger, a. a. O. Art. 2 Rdn. 21).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2001 - 2 Vas 4/01
    Dass eine Entscheidung des Gesetzgebers die von der Verfassung gestellte Aufgabe verfehlt, lässt sich nur dann mit Sicherheit feststellen, 'wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt, kurzum, wenn die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß' (std. Rspr. des BVerfG, vgl. BVerfGE 1, 14, 52; 33, 367, 384; 78, 104, 121; Leibholz/Rinck/Hesselberger, Grundgesetz Art. 3 Rdn. 21 ff m. w. N.).
  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2001 - 2 Vas 4/01
    Dass eine Entscheidung des Gesetzgebers die von der Verfassung gestellte Aufgabe verfehlt, lässt sich nur dann mit Sicherheit feststellen, 'wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt, kurzum, wenn die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß' (std. Rspr. des BVerfG, vgl. BVerfGE 1, 14, 52; 33, 367, 384; 78, 104, 121; Leibholz/Rinck/Hesselberger, Grundgesetz Art. 3 Rdn. 21 ff m. w. N.).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2001 - 2 Vas 4/01
    Dass eine Entscheidung des Gesetzgebers die von der Verfassung gestellte Aufgabe verfehlt, lässt sich nur dann mit Sicherheit feststellen, 'wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt, kurzum, wenn die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß' (std. Rspr. des BVerfG, vgl. BVerfGE 1, 14, 52; 33, 367, 384; 78, 104, 121; Leibholz/Rinck/Hesselberger, Grundgesetz Art. 3 Rdn. 21 ff m. w. N.).
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56

    5%-Sperrklausel II

  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten

  • BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 1479/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung in der

  • BVerfG, 20.06.1996 - 2 BvR 634/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung eines

  • OLG Hamm, 14.05.1987 - 1 Vollz (Ws) 115/87
  • BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 406/03

    Verfassungsbeschwerde gegen unterschiedliche Entlohnung von Straf- und

    Mit Rücksicht auf die unterschiedliche Bedeutung, die der Arbeit nach der Zweckbestimmung von Untersuchungs- und Strafhaft zukommt, war der Gesetzgeber nicht gehalten, die von erwachsenen Untersuchungsgefangenen geleistete Arbeit in gleicher Weise wie die Arbeit von Strafgefangenen anzuerkennen (vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 25. April 2001 - 2 VAs 4/01 - JURIS -, OLG Stuttgart, Beschluss vom 4. Juli 2003 - 4 VAs 15/03 -, Die Justiz, S. 34, a.A. Calliess/Müller-Dietz, a.a.O.).
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